Rückkehr in die "Heimat" ab 01.10.2021

psv logoNach über eineinhalb Jahren kehrt der PSV Eichstätt wieder in seine "Heimat", das Sportzentrum der II. Bereitschaftspolizeiabteilung, zurück.

 

Bitte beachten:

  

 

 

Ab Freitag, den 01.10.2021 ist das Betretungsverbot für Mitglieder des Vereins aufgehoben. Allerdings haben sich in dieser Zeit die Zutrittsregelungen zur II. BPA doch erheblich geändert. Vereinsmitglieder über 14 Jahre müssen ihren PSV Ausweis an der Wache hinterlegen und nach Trainingsende wieder abholen. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Begleitpersonen von Kindern, die keine Mitglieder sind, müssen ebenfalls ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) an der Wache abgeben. Dazu kommen noch die Vorgaben aus der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die jedoch nur bis 01.10.2021 gültig ist. Danach wird man sehen, welche Vorgaben zu beachten sind.

Auf dem gesamten Areal der II. BPA gilt die 3-G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt einen aktuellen Test zum Betreten der II. BPA. Ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahren und Schüler/Schülerinnen aller Altersklassen, die der regelmäßigen Testpflicht unterliegen. Die Maskenpflicht zum Betreten der Sporthalle ist ebenfalls zu beachten. Der Vorstand des Vereins bittet, diese Anweisungen strikt zu befolgen, um den Start in ein neues sportliches Zeitalter sicher zu stellen. Kontrollen von Seiten des Vereins und der Dienststelle sind vorgesehen.

Die aktuellen Trainingszeiten der Sparten ab Freitag, den 01.10.2021 können ab dem 29.09.2021 hier auf der Homepage des Vereins eingesehen oder jederzeit beim jeweiligen Spartenleiter erfragt werden!