Wenn Sie Zahler für ihre Kinder und nicht selbst Vereinsmitglied sind, benötigen wir Ihre Angaben zum Abgleich mit den vorhandenen Daten. Ihre eigenen Daten werden dann nicht an die II. BPA Eichstätt weitergegeben.
Wenn Sie Zahler für ihren Ehepartner sind, muss dieser die Erklärung selbst ausfüllen und absenden. (Pro Familie haben wir nur einen Brief per Post versendet. Bitte verständigen Sie ihre Familienmitglieder. Vielen Dank für ihre Mitwirkung.)
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Ich willige ein, dass meine Daten, und die Daten der hier angegebenen minderjährigen Familienmitglieder (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift), an die Bereitschaftspolizei Eichstätt für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (Art. 2 / I, Art. 60a / I, S. 1, 2, 3 Nr. 2 und 5, Satz 4, Art. 61 / I S. 2 des Polizeiaufgabengesetzes) während der Dauer der Mitgliedschaft regelmäßig übermittelt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. (Art. 7 / III S.1 DSGVO). |