Liebe Vereinsmitglieder,
hier weitere Erläuterungen zur Datenweitergabe an die Bereitschaftspolizei.
Aufgrund der veränderten Sicherheitslage ist ein Betreten des Sportzentrums der II. BPA künftig nur noch möglich, wenn die II. BPA Eichstätt ihre Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) erhält, um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Polizeiaufgabengesetz (Art. 2 / I, Art. 60a / I, S. 1, 2, 3 Nr. 2 und 5, Satz 4, Art. 61 / I S. 2 PAG) durchzuführen. Dazu ist ihre Einwilligung erforderlich. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden (Art. 7 / III S.1 DSGVO).
Die Rückmeldung der Zuverlässigkeitsüberprüfung an den Verein erfolgt durch eine Zu- oder Absage (Ja oder Nein) an den Vorstand des Vereins. Gründe für eine Absage sowie Inhalte aus polizeilichen Dateien werden dem PSV Eichstätt e.V. nicht mitgeteilt. Sollten Sie der Datenweitergabe NICHT zustimmen, oder diese Einwilligung nicht zurückschicken kann ab 2022 kein Mitgliedsausweis mehr ausgestellt werden. Die Vereinsmitgliedschaft ist davon NICHT betroffen.
Sollten Sie die Erklärung im Jahr 2021 noch nicht abgegeben haben, können Sie deis jederzeit noch nachholen. Unmittelbar nach Zugang der Erklärung erhalten Sie den Mitgliedsausweis. Bei Neuaufnahmen ab 2022 ist diese Erklärung Bestandteil des Aufnahmeantrages und hier nicht erforderlich.
Die Datenweitergabe erfolgt aufgrund Bestimmungen des Art. 6 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Verbindung mit der BaySÜBV (Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsbestimmungsverordnung).
Wir hoffen, dass Sie weiterhin dem PSV Eichstätt die Treue halten und wünschen Ihnen für ihre weitere sportliches Enagement im Verein alles Gute.
Bitte geben Sie uns diese Zustimmung, damit wir Sie weiterhin bei ihrem Sport begleiten dürfen.
Ihr
Eduard Templer,
1. Vorsitzender